MIT Braunschweig gegen weitere Werbe-Regulierungen für die Innenstadt
Die MIT bezieht sich dabei in mehrfacher Hinsicht auf die erste große LED-Tafel in der Innenstadt. Diese hat gezeigt, dass von LED-Tafeln auch in dieser Größe nicht automatisch eine störende Wirkung ausgeht. Die MIT fordert, dass die Verwaltung ihre Aufmerksamkeit eher auf die Steigerung der Attraktivität der Innenstadt lenkt, statt diese sozusagen vor den eigenen Ladeninhabern behüten zu wollen. In Zeiten der Digitalisierung müsse man neuen Konzepten aufgeschlossen entgegentreten und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten und Potentiale ausschöpfen und nicht generell zurückweisen. Auch müsse der Eindruck vermieden werden, es bestünde für die bestehende LED-Wand eine Art „Sonderrecht“, das anderen Ladeninhabern nicht zustehe.
Die MIT bezieht sich dabei auch auf die Ansicht einiger Juristen zur LED-Werbung, die davon ausgehen, dass das allgemeine Ordnungsrecht bereits eine ausreichende Rechtsgrundlage vorsehe: Gegen einzelne LED-Werbungen könne man danach vorgehen, wenn von diesen eine Gefahr oder gravierende Störungswirkung ausgehe. Insbesondere seien auch die Bedenken des Denkmalschutzes (die im vorliegenden Falle gar nicht betroffen sind) bei zukünftigen Fälle so Rechnung zu tragen.
Oliver Schatta, MIT Vorstandsmitglied und Landtagsabgeordneter für Braunschweig gab zu bedenken: „Wir müssen aufpassen, dass die geplanten neuen Regelungen nicht auch hilfreiche und umweltschonenden Techniken (z.B: LED Werbung in den Schaufenstern) miterfasst und vielleicht sogar verhindert. Wir müssen eher bemüht sein, neue Techniken für mehr Einkaufkomfort in der Innenstadt zu befördern und nicht das Gegenteil.“